L-GAV-Compliance

L-GAV automatisch erfüllen — ohne Zettelwirtschaft.

Gastrora ist die einzige L-GAV-konforme Arbeitszeitkontrolle für die Schweizer Gastronomie, die vollständig über WhatsApp läuft. Arbeitsplan, Zeiterfassung, Saldomitteilung und Schlussabrechnung — alles gesetzeskonform, automatisch dokumentiert und 5 Jahre archiviert.

Welche L-GAV-Pflichten deckt Gastrora ab?

  • Art. 21 Ziff. 1 L-GAV — Arbeitsplan zwei Wochen im Voraus für zwei Wochen. Gastrora warnt sofort, wenn der Vorlauf unterschritten wird, sodass du kurzfristige Änderungen bewusst und dokumentiert vornehmen kannst.
  • Art. 21 Ziff. 2+3 L-GAV — Arbeitszeiterfassung mit monatlicher Gegenzeichnung per WhatsApp-Link.
  • Art. 15 Ziff. 1 L-GAV — Wochenarbeitszeit 42h, 43.5h in Saisonbetrieben, 45h in Kleinbetrieben.
  • Art. 15 Ziff. 5 L-GAV — Monatliche schriftliche Kommunikation des Überstundensaldos.
  • Art. 15 Ziff. 4–6 L-GAV — Überstunden zu 100% statt 125%, dank dokumentierter Kompensationsfristen.
  • Art. 16 L-GAV — 2 Ruhetage pro Woche, davon mindestens einer als ganzer Tag.
  • Art. 14 L-GAV — Vollständige Schlussabrechnung bei Austritt mit allen Saldi.
  • ArG Art. 9, 15, 15a, 46 — Höchstarbeitszeit, Pausenstaffel, 11h Ruhezeit, 5 Jahre Archivierung.

Rechenbeispiel: Was spart ein Restaurant?

Ein Koch verdient CHF 32 pro Stunde und leistet 60 Überstunden im Jahr. Ohne dokumentierte Kompensation müssen diese zu 125% ausgezahlt werden — mit Gastrora dokumentiert zu 100%:

  • Ohne Gastrora (125%): CHF 2'400 pro Mitarbeiter pro Jahr
  • Mit Gastrora (100%): CHF 1'920 pro Mitarbeiter pro Jahr
  • Ersparnis: CHF 480 pro Mitarbeiter pro Jahr

Bei 8 Mitarbeitern: CHF 3'840 Ersparnis pro Jahr. Gastrora Paket 1 kostet CHF 828 pro Jahr (CHF 69/Monat). ROI: 4.6×.

Quelle: Merkblatt GastroSuisse Rechtsdienst, Art. 15 Ziff. 5 und 6 L-GAV. Massgeblich bleiben L-GAV, ArG und individueller Arbeitsvertrag.

Häufige Fragen

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